Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
Vertragsabschluß.

III. Preis

Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Angebotspreise sind 30 Tage ab Erstellung gültig.
Preiserhöhungen seitens unserer Herstellerfirmen werden bei Inkrafttreten für unsere Angebote und Preislisten gültig.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige
Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als
geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15
% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des
Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er
seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7
Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim
Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist
abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen;
wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die
Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7
Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit
sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die
Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner,
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen
Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten
samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und
Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in
Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich
sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt
hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann
der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

XI. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das
Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der
Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist
von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

XII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen -
verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist
der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den
von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung
über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder
verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des
Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten,
soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten –
Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit
seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat
der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des
§ 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XV. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den
Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles
des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVII. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in
Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so
gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-
oder Verwertungsrechte

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